Wir sind Ihr externer Dienstleister für die Erledigung der Räum- und Streupflicht und kümmern uns um Ihren Winterdienst: Schnell, effektiv und professionell. Darauf können Sie sich verlassen. Einfach Kontakt aufnehmen, Dienstleistung in der gewünschten Form buchen und alles wird für Sie erledigt. So können Sie sich um wichtigere Dinge kümmern und wir machen das wofür wir bestens ausgebildet sind: Winterdienst in der Rhein-Neckar-Region, rund um Bruchsal, Karlsruhe, Landau, Neustadt a. d. Weinstraße, Germersheim, Oftersheim, Schwetzingen, Walldorf, Wiesloch und Umgebung.
Ist Winterdienst verpflichtend? Wer muss sich kümmern? Wann muss geräumt werden?
In Deutschland gibt es die sog. „Räum- und Streupflicht“. Einheitliche gesetzliche Vorgaben gibt es nicht, die genauen Bestimmungen werden in den jeweiligen Satzungen der Gemeinden geregelt. Viele Regelungen sind jedoch gleich. Verantwortlich für die Erledigung der Schneeräumpflicht und haftbar für eventuelle Unfälle, die auf Nicht-Räumen zurückzuführen sind, sind „Straßenanlieger“. Straßenanlieger sind die Eigentümer, denen Grundstücke gehören, die an öffentliche Straßen angegliedert sind. Ausnahmen bestehen meist für Hauptverkehrswege, die vom Winterdienst der Gemeinde selbst geräumt werden. Vermieter können Ihre Schneeräumpflicht an ihre Mieter weitergeben, die dann für schnee- und eisfreie Wege sorgen müssen und bei Unfällen auch haftbar gemacht werden können.
Winterdienst in Bruchsal: Räum- und Streupflicht-Satzung
Die Stadt Bruchsal erinnert jedes Jahr alle Grundstückseigentümer und Anwohner an die Erledigung der vorgeschriebenen Räum- und Streupflicht. In Bruchsal müssen laut sog „Streupflichtsatzung“ (Link zur Streupflichtsatzung der Stadt Bruchsal) alle „Gehwege vor dem Haus gereinigt, bei Schneeanhäufungen geräumt sowie bei Schnee und Eisglätte gestreut werden“. Die Satzung definiert auch ganz klar den Verantwortungsbereich: „Straßenanlieger im Sinne der städtischen Satzung“ sind Eigentümer und Besitzer – also auch Mieter und Pächter – von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben“ (§ 2 „Verpflichtete“ und § 15 Abs. 1 Straßengesetz). Hat nur die gegenüberliegende Straßenseite einen Gehweg, so muss nur dieser geräumt werden. In Bruchsal ist auch eine Frist für die Räumung vorgegeben: Werktags muss bis 07:00 Uhr morgens, Samstags bis 08:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertags bis 09:00 Uhr der Winterdienst in Bruchsal erledigt sein. Ab 20:00 Uhr abends endet die Verpflichtung, Salz darf nur an besonderen Gefahrenstellen und in Ausnahmefällen bei Eisregen oder starker Glätte eingesetzt werden.
Unser Service für Vermieter, Grundstücks-, Wohnungs- und Haus-Eigentümer
Die zuverlässige Erledigung des Winterdienstes stellt viele Haus- und Grundstücksbesitzer oft vor eine unlösbare Aufgabe. Denn nicht jeder kann im Winter jeden morgen um 5 Uhr aufstehen und die Gehwege räumen und streuen. Natürlich kann man die Winterdienst-Pflicht auch auf seine Mieter „umlegen“, in der Praxis funktioniert das aber nur sehr selten und es kommt immer wieder zu Unfällen und Problemen bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Räum- und Streupflicht. Die Lösung? Ein externer, professioneller Dienstleister wie die Maseg GmbH. Wir erledigen die Winterdienst-Pflicht gerne für Sie, haben das notwendige Werkzeug, einen großen Fuhrpark an Winterdienst-Maschinen und ein großes Team aus ausgebildeten Winterdienst-Mitarbeitern. Schlafen Sie doch eine Stunde länger mit dem beruhigten Gewissen, dass im Hintergrund alles bequem für Sie erledigt wird. Das ist der Winterdienste-Service der Maseg GmbH. Einfach anrufen und Termin vereinbaren, wir freuen uns, auch bei Ihnen für Schnee- und Eisfreiheit zu sorgen!