Nach der sog. „Räum- und Streupflicht“ sind alle Haus- und Grundstückseigentümer zum Winterdienst verpflichtet. Für alle öffentlichen Bereiche (v.a. Straßen und Verkehrswege) sind die Stadt bzw. Kommune zuständig. Winterdienst bedeutet: Schnee schippen und räumen, Auftauen und Enteisen durch Streuen, Vermeiden erneuter Glättebildung. Kurzum: Es darf nicht glatt und rutschig sein, wenn jemand hinfällt, kann´s teuer werden. Denn, die Winterdienst-Pflicht beinhaltet auch die Haftung bei Unfällen: Wer für den Winterdienst zuständig ist kann auch schadensersatzrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.