Schneefall macht den Winter erst so richtig winterlich und sorgt für viel Freude bei Jung und Alt. Schnee, Eis und Glätte bergen aber auch Gefahren: Man kann ausrutschen, stürzen und sich verletzen. Passiert das auf Bürgersteigen, öffentlichen Bereichen oder nicht geräumten Gehwegen stellt sich die Frage: Wer haftet für einen Unfall, wenn der Winterdienst und das Schneeräumen nicht erledigt wurde? Mieter oder Vermieter? Von wann bis wann muss der Winterdienst erledigt werden? Wer ist für den Winterdienst zuständig? Bis wann muss geräumt sein? Viele wichtige Fragen, die uns als Profis für den Winterdienst oft gestellt werden.