Die Winterdienst Vorgaben unterscheiden sich deutschlandweit nach Städten und Kommunen. Bei fast allen Winterdienst-Satzungen ist die Zeit vorgegeben, bis wann geräumt werden muss: In der Regel ist das werktags bis 7:00 Uhr morgens, an den Wochenenden darf man meist noch eine Stunde länger schlafen (Erledigung der Schneeräumpflicht bis 8:00 morgens).