Die Winterdienst-Pflicht beginnt, wenn es anfängt zu schneien und die Schneeräumpflicht notwendig wird. Es gibt keine vorgegebenen Monate, an denen man Schnee schippen muss und wann man explizit von der Schneeräumpflicht entbunden ist. Kommt es zu einem Unfall, haftet der, der für den Winterdienst an dieser Stelle zuständig war und seine Pflicht nicht erfüllt hat. Und zwar IMMER wenn es schneit und glatt wird. Bei milden Wintern kann es sein, dass man so gut wie gar nicht raus muss, es kann aber auch genau andersrum kommen. Dann gibt es noch ein zweites „von wann bis wann?“: Wie oben erwähnt muss je nach Satzung werktags bis ca. 7:00 geräumt sein, die Winterdienst-Satzung der Stadt Karlsruhe (Karlsruhe: Winterdienst Satzung) beispielsweise schreibt 7:30 an allen Werktagen vor (an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 morgens). Doch dann endet die Schneeräumpflicht noch nicht! Kommt es im Laufe des Tages zu weiterem Schneefall und Glättebildung, kann es vorkommen, dass man wiederholt räumen und streuen muss. In der Regel endet diese Verpflichtung erst am Abend gegen 21:00 Uhr.