Jeden Monat Frühjahrsputz – Praxen und Büros für unsere Mitarbeiter ganz normal
Die regelmäßige, gründliche Innenreinigung von Büroräumen, Praxisräumen und sonstigen Nutzflächen im Innenbereich wird Unterhaltsreinigung genannt. Damit ist mehr als oberflächliches Putzen nach Bedarf gemeint, denn eine fachgerechte Unterhaltsreinigung oder Praxisreinigung sorgt in wiederkehrenden, fest vereinbarten Abständen für hygienisch einwandfreie Zustände der Böden und fest verbauten Einrichtungsgegenstände. Neben der Außenreinigung leistet die Innenreinigung einen wichtigen Beitrag zur Werterhaltung der Immobilie.
Unterhaltsreinigung als regelmäßiges Ritual
Ein Frühjahrsputz, wie wir ihn aus dem Privathaushalt kennen, ist für jede Hausfrau eine schweißtreibende Angelegenheit. Einmal im Jahr wird der Dreck des dunklen Winters aus der Wohnung gespült. Schwer zugängliche Ecken werden gereinigt, Türen und Fenster geputzt und sogar die Abfallbehälter gründlich gereinigt. Frische und Reinheit hält Einzug in die Räume. Damit der saubere und hygienische Zustand lange Zeit erhalten bleibt, erfolgt eine regelmäßige, sogenannte Unterhaltsreinigung. In Büros und Praxen haben die Mitarbeiter andere Aufgaben und können sich nicht um die Objektreinigung kümmern. Durch hohen Publikums- oder Patientenverkehr in Büro- und Praxisräumen gibt es einen erhöhten Reinigungsbedarf. Somit wird in Gewerbe-Immobilien mehr als einmal im Jahr ein Frühjahrsputz notwendig. Neben der täglichen Praxisreinigung erfolgt in medizinischen Einrichtungen einmal wöchentlich eine Grundreinigung als erweiterte Praxisreinigung. Die Reinigungsarbeiten finden außerhalb der Praxiszeiten statt. In Bürogebäuden mit regelmäßiger Unterhaltsreinigung (ein- bis dreimal wöchentlich) reicht es in der Regel aus, wenn Sie einmal im Monat eine Grundreinigung nach Feierabend oder an einem Wochenende veranlassen. Staub, Keime und Dreck setzen sich bevorzugt in schwer zugänglichen Ecken, Ritzen und unter den Möbeln ab. Ihr Putzprofi stellt einen exakten Reinigungsplan auf, sodass Sie die Leistungen jederzeit nachvollziehen können. Saubere Frischen können Sie nicht nur sehen, sondern auch riechen. Somit beginnen Sie Ihren eigenen Arbeitstag mit einem guten Gefühl.
Leistungen bei einer Unterhaltsreinigung:
– Fußbodenreinigung mitsamt Fleckentfernung
– Kehren, Staubsaugen, Feuchtwischen, Polieren
– Sanitärreinigung (Toiletten, Urinale, Waschbecken, Spiegel, Fliesen, Böden, Leeren von
Hygienebehältern, Auffüllen von Spendern)
– Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (feuchtes Abwischen von Arbeitsflächen, Türen,
Fensterbänken)
– Ausleeren von Mülleimern, Papierkörben, Aschenbechern und deren Säuberung
– Vermeidung von Datenmüll (Hinweis auf fachgerechte Entsorgung von brisanten Papieren)
– Feinreinigung (Griffspurenentfernung, Entstaubung, Entfernen von Spinnweben)
Je nach Hygieneanspruch kann die Reinigungshäufigkeit variieren. Die Intervalle werden im Vorfeld mit dem Kunden individuell vereinbart. Die Säuberung von Treppenhäusern und Hausfluren gehört nicht zu einer täglichen Unterhaltsreinigung und wird gesondert angeboten. Geschirrspülen gehört ebenfalls nicht zu den Aufgaben einer Reinigungskraft. Professionelle Reinigungsarbeiten erfolgen außerhalb der Geschäftszeiten oder werden so durchgeführt, dass betriebliche Abläufe nicht gestört werden. Obwohl modernste Technik und umweltverträgliche Reinigungsprodukte genutzt werden, ist viel Handarbeit gefragt. Besen, Eimer, Schrubber und Reinigungstücher gehören zum Grund Equipment eines jeden gewerblichen Putzteufels.
Leistungen bei einer Praxisreinigung
