WINTERDIENST

WINTERDIENST2023-07-31T20:52:43+02:00
Maseg unterwegs gegen Eis ung Schnee: Verlässlicher Winterdienst

ZUVERLÄSSIGE ERLEDIGUNG DER RÄUM- UND STREUPFLICHT

WINTERDIENST | RÄUMEN & STREUEN

Die MASEG GmbH übernimmt für Sie den Winterdienst: Professionell und zuverlässig übernehmen wir alle Aufgaben im Winterdienst und sorgen für die allgemeine Verkehrssicherheit auf Straßen, Wegen, Parkplätzen und sonstigen Grundstücken. Unsere Leistungen im Winterdienst:

  • Schnee räumen und entfernen (Schnee-Räumdienst)
  • Streudienst bei Glätte (Streudienst)
  • Umweltfreundliches Streugut
  • Eisbeseitigung
  • Großflächen Räumung
  • Einhalten aller Vorschriften nach kommunaler Satzung
  • Großer Fuhrpark, Maschinen & speziell geschulte Winterdienst-Mitarbeiter

Für eine Anfrage senden Sie uns bitte eine ungefähre Flächen-Angabe in Quadratmeter, am besten einen Flächenplan (falls vorhanden). Wichtig sind auch alle Besonderheiten, wie schwer zugängliche Bereiche, Treppen oder schmalere Wege, damit wir gut planen und kalkulieren können.

Ihr zuverlässiger Partner für den Winterdienst: Maseg GmbH.

WIR RÄUMEN IHRE AUSSENBEREICHE, PARKPLÄTZE & GEHWEGE

RUHIGER SCHLAF DURCH SICHERHEIT.

Winter. Mit der kalten Jahreszeit im Gepäck kommen auch Schnee, Eis und Glätte. Nicht nur auf den Autobahnen ein Problem, auch Gehwege, Außenbereiche und Parkplätze von Unternehmen werden davon nicht verschont. Und hier gilt es aufzupassen: Rutscht ein Passant auf den verschneiten Verkehrsflächen aus und verletzt sich auch noch, ist der Inhaber des Unternehmens bzw. Gebäudes schadensersatzpflichtig. Das kann durchaus teuer werden. Besser, man beauftragt ein professionelles Unternehmen wie die MASEG GmbH mit dem regelmäßigen Winterdienst (Schneedienst und Streudienst).

Bei kleineren Unternehmen mit überschaubaren Außenbereichen und Parkplatzflächen kann man den regelmäßig notwendigen Winterdienst (Schnee räumen, Gehwege von Eis befreien) durchaus selbst durchführen. Doch bei größeren Unternehmen sind die Angestellten, die sich gut um alle sonstigen Reinigungsarbeiten kümmern können, überfordert. Die Flächen müssen zudem schon sehr früh geräumt werden, damit morgens auch wirklich kein Fußgänger oder Kunde verunglückt.

Der Winterdienst in unserem Einzugsgebiet rund um Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen ist unser Spezialgebiet. Über unsere zweite Niederlassung in Bad Schönborn bieten wir unsere Winterdienst-Leistungen für die Städte Bretten, Sinsheim, Waghäusel und Bruchsal. Wir verfügen über die notwendigen Maschinen (Schneefräsen, Räummaschinen etc.), ein motiviertes Team aus gut ausgebildeten Reinigungskräften und ausreichend Räumfahrzeuge, um alle unsere Kunden in der  Rhein-Neckar-Region zeitnah mit unserem Winterdienst bedienen zu können. Sofort nach dem ersten Schneefall schwärmen unsere Mitarbeiter aus um Eis, Schnee und Glätte zu beseitigen. Auf Wunsch wird auch gestreut, Sie können sich bequem zurücklehnen, wir wissen was zu tun ist  und sorgen sorgfältig für die Räum- und Streupflicht auf ihrem Gelände. Je nach Anforderungen (erschwerte Zuwegung, besonders zu beachtende Stellen) stimmen wir unseren Winterdienst-Leistungsumfang individuell mit unseren Kunden in Mannheim, Heidelberg und Sinsheim ab.

Wir führen bei Ihnen den Winterdienst (Schneedienst und Streudienst) nach den Vorgaben und Satzungen der Städte / Kommunen durch. Natürlich kommen wir auch an Sonntagen und Feiertagen, wenn Ihre Angestellten nicht zur Verfügung stehen und Sie Ihrer Räumpflicht und Streupflicht trotzdem nachkommen müssen. Unsere Winterdienst-Leistungen bieten wir wahlweise als Pauschalangebot für eine Winterperiode (01. November bis 31. März des Folgejahres) oder auf Nachweis der erbrachten Leistungen.

Bereits viele zufriedene Kunden vertrauen unserem professionellen Winterdienst-Service. Wenn auch Sie im Raum Mannheim, Heidelberg, Bretten oder Sinsheim einen professionellen Dienstleister für den Winterdienst suchen, rufen Sie uns an (07254 / 710 910). Nach einem Erstgespräch unterbreiten wir Ihnen einen individuelles Winterdienst-Angebot: Einen fachmännischen, allumfassenden Service zu attraktiven Preisen. Wir freuen uns auf Sie!

Winterdienst Fachfirma
Winterdienst in Bruchsal, Walldorf und Wiesloch

LET IT SNOW – WINTERDIENST

Let it Snow, White Christmas, Schneeflöckchen Weißröckchen was gibt es nicht alles für tolle Lieder rund um Winter und Schnee. Wir alle haben an einem klaren Wintertag ein gutes Gefühl – wenn alles sauber und sicher ist.

Der Winterdienst ist für uns von MASEG etwas ganz besonderes und oft ein gutes Stück Abenteuer. Wir beobachten den Wetterbericht und dann starten wir oft in der Nacht mit unseren Schneepflügen in die Dunkelheit. Niemand ist unterwegs und schaufeln und schieben den Schnee beiseite, wir schmelzen das Eis, streuen Split und fegen Hauseingänge. Wir setzen die modernste Techinik im Winterdienst ein und oft sind wir völlig erschöpft und durch gefroren .

Dann kommt dieser besondere Moment wo man einen heißen Kaffee vor sich hat, seine Arbeit sieht und Stolz darauf ist.

Wir sorgen dafür, das Sie an einem schönen Wintertag Ihren Kaffee genießen können, weil Sie Wissen, das MASEG den Winterdienst macht und keine Gefahr droht.

Winterdienst: Sobald es schneit, fangen wir an Schnee und Eis zu räumen

MASSNAHMEN GEGEN EIS UND SCHNEE

DEFINITION, ZIEL & AUFGABEN

Definition „Winterdienst“

Generell umfasst der Begriff „Winterdienst“ alle Maßnahmen zu Beseitigung von Schnee, Eis und Glätte im Winter. Etwas technischer ausgedrückt: Der Winterdienst soll trotz winterlicherer Witterungseinflüsse die Verkehrssicherheit, Mobilität und einen reibungslosen Verkehrsablauf (v.a. im Straßen- und Eisenbahnverkehr) sicherstellen durch die Bekämpfung von Eis und Schnee.

Maßnahmen & Pflichten

Im Winter kann die Verkehrsinfrastruktur durch winterliche Witterungseinflüsse stark beeinträchtigt werden. Ziel aller Winterdienst-Maßnahmen ist es, trotz dieser einschränkenden Witterungseinflüsse vor allem die Sicherheit im Verkehr und den Verkehrsfluss so gut es geht instand zu halten. Am Wichtigsten ist die Beseitigung von Eis und gefährlicher Glätte, die zu Unfällen bei Menschen und im Straßenverkehr führen können.

Klassische Winterdienst-Maßnahmen sind: Räumen, Streuen, Auftauen, Enteisen und vor erneuter Glättebildung zu schützen. In Deutschland besteht zur Sicherung der Verkehrssicherheit die sogenannte „Räum- und Streupflicht“. Verpflichtet zum Winterdienst sind Hauseigentümer und Grundstückseigentümer, bei öffentlichem Gelände die städtischen oder kommunalen Einrichtungen. Wird die Räum- und Streupflicht nicht erfüllt, kann man bei einem Unfall schadensersatzrechtlich verantwortlich gemacht werden. So müssen je nach städtischer Satzung werktags in der Regel bis 7:00 Uhr morgens (an Wochenenden meist erst bis 8:00 Uhr) alle öffentlichen Gehwege, Treppen oder „verkehrsberuhigte Bereiche“ (wie z.B. Fußgängerzonen) von den jeweiligen Anliegern geräumt und gestreut werden (Mittelwert: min. 1,50m Breite). Das Streuen mit Salz ist nach den meisten kommunalen Satzungen mittlerweile verboten, um Gesundheitsschäden zu vermeiden. Verwendet werden dürfen nur abstumpfendes Streugut wie Split oder Sand. Auftauende Hilfsmittel dürfen nur im Sonderfall an Berghängen oder steilen Straßen verwendet werden und auch dann nur mit einem maximalen Salzanteil von 30 %.

Die MASEG GmbH übernimmt die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht für Hausbesitzer, Grundstückseigentümer, Kommunen und städtische Einrichtungen. Mit einem großen Fuhrpark, professionellem Werkzeug und einem motiviertem Team geschulter Winterdienst-Mitarbeiter rücken wir im Winter tagtäglich in aller Frühe aus, um bei unseren Kunden für Schnee- und Eisfreiheit zu sorgen.

Fragen und Antworten zum Winterdienst

Winterdienst: Von wann bis wann?2023-07-31T20:48:04+02:00

Die Winterdienst-Pflicht beginnt, wenn es anfängt zu schneien und die Schneeräumpflicht notwendig wird. Es gibt keine vorgegebenen Monate, an denen man Schnee schippen muss und wann man explizit von der Schneeräumpflicht entbunden ist. Kommt es zu einem Unfall, haftet der, der für den Winterdienst an dieser Stelle zuständig war und seine Pflicht nicht erfüllt hat. Und zwar IMMER wenn es schneit und glatt wird. Bei milden Wintern kann es sein, dass man so gut wie gar nicht raus muss, es kann aber auch genau andersrum kommen. Dann gibt es noch ein zweites „von wann bis wann?“: Wie oben erwähnt muss je nach Satzung werktags bis ca. 7:00 geräumt sein, die Winterdienst-Satzung der Stadt Karlsruhe (Karlsruhe: Winterdienst Satzung) beispielsweise schreibt 7:30 an allen Werktagen vor (an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 morgens). Doch dann endet die Schneeräumpflicht noch nicht! Kommt es im Laufe des Tages zu weiterem Schneefall und Glättebildung, kann es vorkommen, dass man wiederholt räumen und streuen muss. In der Regel endet diese Verpflichtung erst am Abend gegen 21:00 Uhr.

Mieter, Eigentümer oder städtische Einrichtung: Wer ist zuständig für den Winterdienst?2023-07-31T20:47:43+02:00

Nach der sog. „Räum- und Streupflicht“ sind alle Haus- und Grundstückseigentümer zum Winterdienst verpflichtet. Für alle öffentlichen Bereiche (v.a. Straßen und Verkehrswege) sind die Stadt bzw. Kommune zuständig. Winterdienst bedeutet: Schnee schippen und räumen, Auftauen und Enteisen durch Streuen, Vermeiden erneuter Glättebildung. Kurzum: Es darf nicht glatt und rutschig sein, wenn jemand hinfällt, kann´s teuer werden. Denn, die Winterdienst-Pflicht beinhaltet auch die Haftung bei Unfällen: Wer für den Winterdienst zuständig ist kann auch schadensersatzrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Winterdienst allgemein: Die Räum- und Streupflicht2023-07-31T20:47:26+02:00

Die Winterdienst Vorgaben unterscheiden sich deutschlandweit nach Städten und Kommunen. Bei fast allen Winterdienst-Satzungen ist die Zeit vorgegeben, bis wann geräumt werden muss: In der Regel ist das werktags bis 7:00 Uhr morgens, an den Wochenenden darf man meist noch eine Stunde länger schlafen (Erledigung der Schneeräumpflicht bis 8:00 morgens).

Schneeräumpflicht: Wann muss der Winterdienst erledigt werden?2023-07-31T20:47:06+02:00

Schneefall macht den Winter erst so richtig winterlich und sorgt für viel Freude bei Jung und Alt. Schnee, Eis und Glätte bergen aber auch Gefahren: Man kann ausrutschen, stürzen und sich verletzen. Passiert das auf Bürgersteigen, öffentlichen Bereichen oder nicht geräumten Gehwegen stellt sich die Frage: Wer haftet für einen Unfall, wenn der Winterdienst und das Schneeräumen nicht erledigt wurde? Mieter oder Vermieter? Von wann bis wann muss der Winterdienst erledigt werden? Wer ist für den Winterdienst zuständig? Bis wann muss geräumt sein? Viele wichtige Fragen, die uns als Profis für den Winterdienst oft gestellt werden.

WINTERDIENST UND SCHNEERÄUMPFLICHT

INFORMATIONEN, TIPPS & AKTUELLES

MASEG GMBH WINTERDIENST-SERVICE

BILDER & EINDRÜCKE

Winterdienst-Maschinen der MASEG GmbH

Fuhrpark: Winterdienst-Maschinen der MASEG GmbH

Schneepflug mit Schneeschild bereit für die nächste Tour

Schneepflug mit Schneeschild bereit für die nächste Tour

Winterdienst in Karlsruhe

MASEG GmbH: Großflächige Schneeräumung

Winterdienst live in Aktion!

Winterdienst-Schneepflüge mit Schneeschild bei der Arbeit

Winterdienst-Streufahrzeug

Winterdienst-Streufahrzeug

Unsere Winterdienst Zentrale in Waghäusel

Streugut und Streumittel mit Befüllungssystem

Intelligentes Befüllungssystem: Streugut und Streumittel

Schneeräumen Verkehrsflächen

Schneeräumen Verkehrsflächen | Verkehrsflächensicherung

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