NEUER TARIFVERTRAG AB 01.10.2022 | STEIGENDE LOHNKOSTEN

Mindestlohn-Erhöhung in der Gebäudereinigung

Aktuell wird alles teurer und man macht sich echte Gedanken um die Zukunft. Gestörte Lieferketten, steigende Strom- und Gaspreise, höhere Transportkosten, steigende Rohstoff- und Materialpreise. Und – noch dazu – steigende Löhne in der Gebäudereinigung. Im Juni diesen Jahres haben die Gewerkschaft IG Bau und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt. Nachdem bereits die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen wurde, zieht die Branche jetzt nach, mit eigenen Anpassungen des Branchenmindestlohns, der sich auch weiterhin „spürbar“ vom allgemein gültigen Mindestlohn abheben soll, wie in der Branche üblich.[1]

Der neue Tarifvertrag sieht eine zweistufige Mindestlohn-Erhöhung zum 01.10.2022 und 01.01.2024 für Beschäftigte der Gebäudereiniger-Branche vor, betreffend die Lohngruppen 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 6 (Glas- und Fassadenreinigung):

Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung)
01.10.2022: Erhöhung Branchenmindestlohn von 11,55 € auf 13,00 € (+12,55%)
01.01.2024: Erhöhung Branchenmindestlohn von 13,00 € auf 13,50 € (+3,85%)

Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung)
01.10.2022: Erhöhung Branchenmindestlohn von 14,81 € auf 16,20 € (+9,39%)
01.01.2024: Erhöhung Branchenmindestlohn von 16,20 € auf 16,70 € (+3,09%)

 

[1] Pressemitteilung | Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks: „Löhne im Gebäudereiniger-Handwerk bleiben dauerhaft über gesetzlichem Mindestlohn: Markenkern unserer Tarifpolitik.“ URL: https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/loehne-im-gebaeudereiniger-handwerk-bleiben-dauerhaft-ueber-gesetzlichem-mindestlohn-markenkern-unserer-tarifpolitik-148882/. Siehe außerdem: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU): „Stimmen aus der Branche – Wir schwitzen nicht für Mindestlohn.”, URL: https://igbau.de/Stimmen-aus-der-Branche-Wir-schwitzen-nicht-fuer-Mindestlohn.html

Gebäudereinigung Unterhaltsreinigung Preise Mindestlohn

Steigende Löhne für Beschäftigte in der Gebäudereinigung ab 01.10.2022

IG BAU: Stimmen aus der Branche (Video)

Umweltfreundliche Kostensenkung durch Umstellung auf Elektromobilität

Allgemeine Preissteigerungen

Kompensation und Prozessoptimierung

Neben den erhöhten Lohnkosten unterliegt unser Gebäudereinigungs-Unternehmen den gleichen allgemeinen Preissteigerungen und muss diese kompensieren: Gestiegene Transport- und Fahrtkosten, gestiegene Material- und Rohstoffpreise, höhere Preise für Reinigungsmittel/Utensilien und höhere Preise für sonstig genutzte Ressourcen. Den von uns genutzten Strom produzieren wir zum Glück selbst: Mit unserer 135 kWp Photovoltaik-Aufdach-Anlage können wir unseren betrieblichen Strombedarf ausreichend decken. Zudem haben wir bereits in 2020 begonnen unseren Fuhrpark sukzessive auf Elektrofahrzeuge umzustellen, eine weitere signifikante Kostenersparnis, mit der wir bisher steigende Endkundenpreise kompensieren und abfedern konnten.

Geringe Preisspanne bei hohem Lohnkostenanteil

Lohnkostenanteil in der Gebäude-, Unterhalts- und Glasreinigung

Soweit die klaren Fakten. Doch was bedeutet die Lohnsteigerung konkret? Für uns als Dienstleister, für unsere Neukunden und Stammkunden?

Ein weiterer – sehr wichtiger – Faktor speziell in der Gebäudereinigungsbranche: Der Lohnkostenanteil von 85% (!). Damit liegt der Lohnkostenanteil in der Gebäudereinigung deutlich höher als bei anderen häufig genutzten sog. „wirtschaftsnahen“ Dienstleistungen, wo der Anteil im Schnitt nur bei 33 % liegt.

Bis jetzt haben wir es als kreatives Unternehmen geschafft, steigende Kosten weitestgehend durch Prozessoptimierung und Produktionssteigerung zu kompensieren. Das versuchen wir weiterhin, um die Gesamtkosten auf Auftraggeberseite relativ konstant zu halten – trotz höherer Lohn-, Material- und Fahrtkosten. Da die Preisspannen in der Gebäudereinigung jedoch sehr gering sind, müssen wir die Preise für Endkunden dennoch moderat anpassen. Ab dem 01.10.2022 werden die Preise für die Innen- und Unterhaltsreinigung um ca. 12%, die Preise für Glas- und Fassadenreinigung um ca. 5-7% steigen.

Bestandskunden und auch neuen Kunden bieten wir bis Oktober und in einer Übergangsphase zum Jahreswechsel 2022/2023 die Möglichkeit, die alten – aktuell geltenden Preise – zu sichern. Dies gilt vorrangig für Jahres- und Zeitverträge und individuelle Sondervereinbarungen.

Lohnkostenanteil in der Gebäudereinigung, Glasreinigung und Unterhaltsreinigung
Firma für Gebäudereinigung, Glasreinigung und Unterhaltsreinigung

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Für einen Termin und/oder ein individuelles Angebot  erreichen Sie uns unter 07254 – 7 10 910, per Fax an 07254 – 7 10 91 99, per E-Mai an info@maseg.de oder über unser Kontaktformular.

Weitere Informationen: Tarifvertrag, Lohnentwicklung & Lohnkostenanteil

Tarifinformationen: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/service-fuer-gebaeudedienstleister/tarifinformationen
Übersicht Lohnentwicklung: https://www.lohn-info.de/mindestlohn_gebaeudereinigung.html
IG BAU: Mindestlohn der Reinigungskräfte muss angehoben werden: / https://igbau.de/Binaries/Binary17051/2021-PM-73-Mindestlohn-Gebaeudereinigung.pdf
Lohnkostenanteil in der Gebäudereinigung: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/die-branche/personal
Bundesanzeiger: „Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung“
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https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1